Exodus 21 – NIV & HOF

New International Version

Exodus 21:1-36

1“These are the laws you are to set before them:

Hebrew Servants

2“If you buy a Hebrew servant, he is to serve you for six years. But in the seventh year, he shall go free, without paying anything. 3If he comes alone, he is to go free alone; but if he has a wife when he comes, she is to go with him. 4If his master gives him a wife and she bears him sons or daughters, the woman and her children shall belong to her master, and only the man shall go free.

5“But if the servant declares, ‘I love my master and my wife and children and do not want to go free,’ 6then his master must take him before the judges.21:6 Or before God He shall take him to the door or the doorpost and pierce his ear with an awl. Then he will be his servant for life.

7“If a man sells his daughter as a servant, she is not to go free as male servants do. 8If she does not please the master who has selected her for himself,21:8 Or master so that he does not choose her he must let her be redeemed. He has no right to sell her to foreigners, because he has broken faith with her. 9If he selects her for his son, he must grant her the rights of a daughter. 10If he marries another woman, he must not deprive the first one of her food, clothing and marital rights. 11If he does not provide her with these three things, she is to go free, without any payment of money.

Personal Injuries

12“Anyone who strikes a person with a fatal blow is to be put to death. 13However, if it is not done intentionally, but God lets it happen, they are to flee to a place I will designate. 14But if anyone schemes and kills someone deliberately, that person is to be taken from my altar and put to death.

15“Anyone who attacks21:15 Or kills their father or mother is to be put to death.

16“Anyone who kidnaps someone is to be put to death, whether the victim has been sold or is still in the kidnapper’s possession.

17“Anyone who curses their father or mother is to be put to death.

18“If people quarrel and one person hits another with a stone or with their fist21:18 Or with a tool and the victim does not die but is confined to bed, 19the one who struck the blow will not be held liable if the other can get up and walk around outside with a staff; however, the guilty party must pay the injured person for any loss of time and see that the victim is completely healed.

20“Anyone who beats their male or female slave with a rod must be punished if the slave dies as a direct result, 21but they are not to be punished if the slave recovers after a day or two, since the slave is their property.

22“If people are fighting and hit a pregnant woman and she gives birth prematurely21:22 Or she has a miscarriage but there is no serious injury, the offender must be fined whatever the woman’s husband demands and the court allows. 23But if there is serious injury, you are to take life for life, 24eye for eye, tooth for tooth, hand for hand, foot for foot, 25burn for burn, wound for wound, bruise for bruise.

26“An owner who hits a male or female slave in the eye and destroys it must let the slave go free to compensate for the eye. 27And an owner who knocks out the tooth of a male or female slave must let the slave go free to compensate for the tooth.

28“If a bull gores a man or woman to death, the bull is to be stoned to death, and its meat must not be eaten. But the owner of the bull will not be held responsible. 29If, however, the bull has had the habit of goring and the owner has been warned but has not kept it penned up and it kills a man or woman, the bull is to be stoned and its owner also is to be put to death. 30However, if payment is demanded, the owner may redeem his life by the payment of whatever is demanded. 31This law also applies if the bull gores a son or daughter. 32If the bull gores a male or female slave, the owner must pay thirty shekels21:32 That is, about 12 ounces or about 345 grams of silver to the master of the slave, and the bull is to be stoned to death.

33“If anyone uncovers a pit or digs one and fails to cover it and an ox or a donkey falls into it, 34the one who opened the pit must pay the owner for the loss and take the dead animal in exchange.

35“If anyone’s bull injures someone else’s bull and it dies, the two parties are to sell the live one and divide both the money and the dead animal equally. 36However, if it was known that the bull had the habit of goring, yet the owner did not keep it penned up, the owner must pay, animal for animal, and take the dead animal in exchange.

Hoffnung für Alle

2. Mose 21:1-37

Die Rechte israelitischer Sklaven und Sklavinnen

(5. Mose 15,12‒18)

1»Gib den Israeliten folgende Gesetze weiter:

2Wenn ein Israelit sich wegen seiner Armut als Sklave an einen anderen Israeliten verkauft hat, soll er sechs Jahre lang für ihn arbeiten. Im siebten Jahr soll er freigelassen werden, ohne dass ihn jemand freikaufen muss.

3Ist er unverheiratet gekommen, soll er auch als Lediger wieder gehen. Ist er als Verheirateter gekommen, soll er zusammen mit seiner Frau wieder gehen. 4Hat ihm jedoch sein Herr während dieser Zeit eine Frau gegeben, mit der er nun Kinder hat, dann bleiben die Frau und die Kinder Eigentum des Herrn. Nur der Sklave selbst wird im siebten Jahr wieder frei.

5Doch wenn er an seinem Herrn hängt, wenn er seine Frau und die Kinder liebt und darum nicht frei sein will, 6soll sein Herr mit ihm zum Heiligtum kommen und die Entscheidung dort bestätigen lassen. Danach soll er den Sklaven an den Türpfosten stellen und mit einem spitzen Werkzeug ein Loch in sein Ohrläppchen bohren. Nun muss der Sklave auf Lebenszeit bei seinem Herrn bleiben.

7Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie im siebten Jahr nicht zu denselben Bedingungen freigelassen werden wie ein Sklave. 8Wenn ihr Herr sie für sich als Ehefrau bestimmt hatte, sie ihm aber nicht gefällt, muss er ihren Verwandten anbieten, sie freizukaufen. Er hat nicht das Recht, sie an Ausländer weiterzuverkaufen, denn er hat sein Eheversprechen nicht gehalten.

9Hat er sie für seinen Sohn als Frau bestimmt, muss er sie rechtlich einer Tochter gleichstellen.

10Wenn er sie jedoch selber heiratet und nach ihr noch eine zweite Frau nimmt, darf er die erste nicht benachteiligen. Er muss ihr Nahrung und Kleidung geben und wie bisher den ehelichen Verkehr mit ihr pflegen. 11Wenn er diese drei Verpflichtungen ihr gegenüber nicht erfüllt, muss er sie freilassen, ohne Geld für sie zu bekommen.«

Strafen für schwere Verbrechen

12»Wer einen Menschen schlägt und dabei so schwer verletzt, dass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. 13Hat er ihn aber nicht mit Absicht getötet, sondern durch einen Unfall, den ich, euer Gott, geschehen ließ, dann soll er an einen Ort fliehen, den ich bestimmen werde. 14Doch wer einen Menschen vorsätzlich und heimtückisch umbringt, der muss sterben. Selbst wenn er an meinem Altar Schutz sucht, sollt ihr ihn von dort wegholen und töten.

15Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll mit dem Tod bestraft werden.

16Wer einen Menschen entführt, muss ebenfalls getötet werden, ganz gleich ob der Entführte schon als Sklave verkauft wurde oder sich noch in der Gewalt des Entführers befindet.

17Auch wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, muss sterben.«

Körperverletzungen

18»Wenn ein Mann einen anderen im Streit mit einem Stein oder der Faust so verletzt, dass er zwar nicht stirbt, aber bettlägerig wird, dann soll der Schuldige bestraft werden. 19Er kann nur dann straffrei bleiben, wenn der Verletzte wieder aufstehen und am Stock umhergehen kann. Er muss ihn aber auf jeden Fall gesundpflegen lassen und für die Zeit entschädigen, in der er nicht arbeiten konnte.

20-21Schlägt ein Herr seinen Sklaven mit einem Stock so sehr, dass er auf der Stelle stirbt, muss der Besitzer die gerechte Strafe bekommen. Ist der Sklave aber nach ein bis zwei Tagen wieder auf den Beinen, soll der Besitzer nicht bestraft werden; der Sklave ist schließlich sein Eigentum.21,20‒21 Oder: Bleibt der Sklave aber noch ein bis zwei Tage am Leben, soll der Besitzer nicht bestraft werden; der Verlust seines Eigentums ist Strafe genug. Dasselbe gilt für Sklavinnen.

22Wenn Männer im Streit handgreiflich werden und dabei eine schwangere Frau so stoßen, dass sie eine Frühgeburt21,22 Oder: Fehlgeburt. hat, aber keine weiteren Verletzungen erleidet, soll dem Schuldigen eine Geldstrafe auferlegt werden. Die Höhe der Strafe wird vom Ehemann festgelegt und muss durch ein Gericht bestätigt werden.

23Wenn die Frau oder das Kind aber einen Schaden davontragen,21,23 Oder: Wenn die Frau aber noch weiteren Schaden erleidet. dann wird die Strafe nach dem Grundsatz festgelegt: Leben um Leben, 24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.

26Wenn ein Herr seinen Sklaven so schlägt, dass er dabei ein Auge verliert, soll er ihn zur Entschädigung freilassen. 27Schlägt er ihm einen Zahn aus, soll er ihn dafür ebenfalls freilassen. Dasselbe gilt für Sklavinnen.«

Schadensersatz

28»Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau so stößt, dass sie sterben, muss das Rind gesteinigt werden, und niemand darf von seinem Fleisch essen; der Besitzer aber geht straffrei aus. 29Falls aber das Rind schon vorher auf Menschen losgegangen ist und der Besitzer es trotz Warnung nicht eingesperrt hat, muss das Tier gesteinigt werden, und auch der Besitzer soll sterben. 30Ihr könnt ihm aber die Möglichkeit geben, sich durch ein Sühnegeld freizukaufen. Dieses Geld muss er in voller Höhe zahlen.

31Das gilt auch dann, wenn das Tier einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt hat. 32Tötet das Rind einen Sklaven oder eine Sklavin, muss der Besitzer ihrem Herrn 30 Silberstücke bezahlen, und das Tier soll gesteinigt werden.

33Wenn jemand die Abdeckung von einer Zisterne wegnimmt oder eine Zisterne neu aushebt und die Öffnung nicht zudeckt, und ein Rind oder Esel fällt hinein, 34dann muss der Besitzer der Zisterne Schadensersatz leisten. Er soll dem Besitzer des Tieres den Wert erstatten, das tote Tier aber gehört ihm.

35Wenn ein Rind das eines anderen niederstößt und tötet, sollen beide Besitzer das lebende Rind verkaufen und sich den Erlös teilen; ebenso sollen sie das tote Tier unter sich aufteilen. 36Wenn aber das Rind schon vorher auf andere Tiere losgegangen ist und sein Besitzer es trotz Warnung nicht eingesperrt hat, dann muss er das tote Rind durch eines seiner Tiere ersetzen; das getötete Tier aber gehört ihm.«

Gesetze zum Schutz des Eigentums

37»Hat jemand ein Rind oder Schaf gestohlen und es geschlachtet oder verkauft, dann soll er für ein gestohlenes Rind fünf Rinder erstatten und für ein gestohlenes Schaf vier Schafe.