3. Mose 26:14-46, 3. Mose 27:1-34 HOF

3. Mose 26:14-46

Ungehorsam bringt Gottes Fluch

»Wenn ihr mir aber nicht gehorcht und euch nicht an alle diese Gebote haltet, wenn ihr meine Ordnungen missachtet und für meine Weisungen nichts mehr übrighabt, brecht ihr den Bund, den ich mit euch geschlossen habe. Dann werdet ihr die Folgen zu spüren bekommen! Ich lasse plötzlich schweres Unheil über euch hereinbrechen, Fieber und unheilbare Krankheiten, die euch erblinden und zugrunde gehen lassen. Vergeblich werdet ihr eure Saat aussäen, denn die Feinde werden die ganze Ernte rauben. Ich selbst werde mich gegen euch wenden, ihr werdet von euren Feinden geschlagen und unterdrückt. Ständig seid ihr auf der Flucht, selbst wenn euch niemand verfolgt!

Wenn ihr dann immer noch nicht auf mich hört, werde ich euch noch siebenmal härter für eure Sünden bestrafen. Euren unbeugsamen Stolz will ich dann brechen. Ich lasse es nicht mehr regnen; der Himmel über euch wird verschlossen sein, als wäre er aus Eisen, und der Ackerboden hart wie Stein26,19 Wörtlich: wie Bronze.. Vergeblich werdet ihr eure Kraft einsetzen: Die Felder bringen euch keinen Ertrag und die Bäume keine Frucht.

Wenn ihr euch mir dann immer noch widersetzt und nicht auf mich hören wollt, werde ich euch noch siebenmal härter bestrafen, so wie ihr es für eure Sünden verdient. Ich lasse wilde Tiere auf euch los; sie fallen eure Kinder an, reißen euer Vieh und töten so viele von euch, dass die Straßen einsam und leer sind.

Wenn ihr euch dadurch immer noch nicht zurechtbringen lasst, sondern weiterhin nichts von mir wissen wollt, dann werde auch ich mich von euch abwenden und euch noch siebenmal härter für eure Sünden bestrafen. Ich lasse Krieg in eurem Land ausbrechen und räche mich dafür, dass ihr meinen Bund mit euch gebrochen habt. Wenn ihr dann in euren Städten Schutz sucht, schicke ich euch die Pest, und ihr fallt euren Feinden in die Hände. Eure Lebensmittelvorräte lasse ich zu Ende gehen. Zehn Frauen werden ihr Brot in nur einem Ofen backen und es anschließend genau abwiegen und aufteilen müssen. Von dem wenigen, das euch bleibt, werdet ihr nicht satt!

Hört ihr danach immer noch nicht auf mich und kehrt mir weiter den Rücken, dann werde ich mich voller Zorn gegen euch wenden und euch noch siebenmal härter wegen eurer Sünden bestrafen. Vor Hunger werdet ihr eure eigenen Kinder essen. Ich lasse eure Opferstätten zerstören, eure Räucheropferaltäre zerschlagen und eure Leichen bei den leblosen Figuren eurer Götter verrotten. Ich werde euch verabscheuen, eure Städte in Schutt und Asche legen und eure Heiligtümer zerstören! Eure Opfer werde ich nicht annehmen und mich von ihrem Duft nicht besänftigen lassen. Euer Land mache ich zu einer menschenleeren Wüste; sogar eure Feinde, die sich dort niederlassen, werden entsetzt darüber sein. Euch selbst zerstreue ich unter fremde Völker und ziehe noch dort mein Schwert, um euch zu vernichten. Euer Land wird zur Einöde, und eure Städte werden zu Trümmerhaufen. Während ihr im Land eurer Feinde wohnen müsst, liegt euer Land brach. Dann bekommt es endlich die Ruhejahre26,34 Wörtlich: Sabbatjahre. – So auch in Vers 43., die ihr immer missachtet habt, solange ihr dort wohntet. Wenn dies geschieht, kann das Land endlich ausruhen.

Diejenigen, die meine Strafen überleben und in fremden Ländern wohnen müssen, mache ich so verzagt, dass schon das Rascheln eines verwelkten Blattes sie davonlaufen lässt, als ginge es um ihr Leben. Sie werden fliehen und stürzen, auch wenn niemand sie verfolgt. Einer stolpert über den anderen; sie fliehen, als jagte ein ganzes Heer ihnen nach. Euren Feinden werdet ihr nicht standhalten können. Bei fremden Völkern werdet ihr zugrunde gehen, ja, das Land eurer Feinde bringt euch den Tod!

Die Übriggebliebenen siechen in fernen Ländern dahin wegen ihrer Schuld und der Schuld ihrer Vorfahren. Dann werden sie bekennen, dass sie und ihre Vorfahren mir die Treue gebrochen haben und nichts mehr von mir wissen wollten. Darum habe auch ich mich von ihnen abgewandt und sie ins Land ihrer Feinde gebracht.

Doch wenn ihr stolzes26,41 Wörtlich: unbeschnittenes. Herz sich vor mir demütigt und ihre Schuld genug bestraft ist, dann werde ich an meinen Bund mit Jakob, Isaak und Abraham denken. Ich will mich daran erinnern, dass ich ihren Nachkommen das Land für immer versprochen habe. Vorher aber müssen die Israeliten das Land verlassen, damit es brachliegt und seine Ruhejahre bekommt. Alle Bewohner müssen für ihre Schuld bestraft werden, weil sie meine Gebote abgelehnt und meine Weisungen verworfen haben. Doch selbst wenn sie im Land ihrer Feinde leben müssen, will ich mich nicht völlig von ihnen abwenden und nur Abscheu für sie empfinden. Ich lasse sie nicht alle zugrunde gehen, meinen Bund mit ihnen breche ich nicht, denn ich bin der Herr, ihr Gott! Nein, um ihretwillen denke ich an den Bund, den ich mit ihren Vorfahren geschlossen habe. Ich habe ihre Vorfahren vor den Augen aller Völker aus Ägypten befreit, um ihr Gott zu sein, ich, der Herr

Dies sind die Gebote, Weisungen und Ordnungen, die der Herr den Israeliten durch Mose auf dem Berg Sinai gegeben hat.

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3. Mose 27:1-34

Besondere Gaben für Gott

(Kapitel 27)

Der Rückkauf von Gott geweihten Gaben

Der Herr befahl Mose: »Sag den Israeliten:

Wenn jemand mir einen anderen Menschen mit einem Gelübde geweiht hat, kann er ihn mit einer bestimmten Summe wieder loskaufen.

Für einen Mann zwischen 20 und 60 Jahren sind 50 Silberstücke zu zahlen, gemessen nach dem Gewicht, das im Heiligtum gilt; für eine Frau im gleichen Alter müssen 30 Silberstücke gezahlt werden, für einen Jungen zwischen 5 und 20 Jahren 20 Silberstücke und für ein Mädchen im gleichen Alter 10 Silberstücke. Ein Kleinkind zwischen einem Monat und 5 Jahren kann mit 5 Silberstücken losgekauft werden, wenn es ein Junge ist; für ein kleines Mädchen sind 3 Silberstücke zu bezahlen. Für einen Mann über 60 müssen 15, für eine Frau 10 Silberstücke entrichtet werden.

Kann derjenige, der das Gelübde abgelegt hat, den festgesetzten Betrag nicht aufbringen, soll er zum Priester gehen. Dieser legt einen Schätzwert für die betreffende Person fest und soll sich dabei nach dem richten, was der Mann bezahlen kann.

Hat jemand mir, dem Herrn, ein Tier geweiht, das auch als Opfergabe geeignet ist, dann gilt es als heilig und darf nicht eingetauscht werden, weder ein gutes gegen ein schlechtes noch ein schlechtes gegen ein gutes Tier. Tauscht dennoch jemand ein Tier gegen ein anderes ein, dann sollen beide Tiere mir gehören!

Wird mir ein unreines Tier geweiht, das nicht als Opfergabe geeignet ist, dann soll der Besitzer es dem Priester zeigen. Dieser schätzt den Wert des Tieres nach dessen Vorzügen und Mängeln. An diesen festgelegten Preis soll man sich halten. Will der Eigentümer das Tier aber wieder zurückkaufen, muss er zum Schätzwert noch ein Fünftel dazugeben.

Wenn jemand mir sein Haus weihen will, soll zunächst der Priester den Wert feststellen. Diese Schätzung ist rechtsgültig. Wenn der Besitzer sein Haus dann doch wieder zurückkaufen will, muss er zusätzlich zum Schätzwert ein Fünftel bezahlen. Dann gehört das Haus wieder ihm.

Will jemand ein geerbtes Stück Land mir, dem Herrn, weihen, soll man den Wert nach dem erforderlichen Saatgut festlegen. Für ein Feld, auf dem man drei Zentner Gerste aussäen kann, müssen 50 Silberstücke gezahlt werden, vorausgesetzt, der Besitzer weiht mir sein Feld vom Erlassjahr an. Übereignet er das Grundstück erst danach, soll der Priester berechnen, wie viele Jahre noch bis zum nächsten Erlassjahr bleiben, und den Schätzwert entsprechend verringern. Falls der Besitzer sein Feld anschließend wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazugeben. Dann gehört es wieder ihm. Wenn er das Feld, das er mir geweiht hat, an einen anderen verkauft, ohne es vorher von mir zurückzukaufen, dann verliert er für immer das Recht auf Rückkauf. In diesem Fall wird das Feld im nächsten Erlassjahr frei und ist dann für alle Zeiten mir geweiht. Es bleibt mein Eigentum und ist somit auch Eigentum der Priester.

Wenn jemand mir, dem Herrn, ein Stück Land weiht, das er nicht geerbt, sondern gekauft hat, berechnet der Priester den Wert des Grundstücks nach der Zahl der Jahre bis zum nächsten Erlassjahr. Diesen Betrag zahlt der Betreffende noch am selben Tag als heilige Gabe für mich, den Herrn. Im nächsten Erlassjahr fällt das Land wieder an den ursprünglichen Besitzer zurück, der es verkauft hatte.

Die Silberstücke für den Rückkauf werden gewogen nach dem Gewicht, das im Heiligtum gilt. Ein Silberstück wiegt zwölf Gramm.

Das erstgeborene männliche Jungtier von allen Rindern, Schafen und Ziegen kann mir grundsätzlich nicht geweiht werden, weil es mir ohnehin gehört. Die erstgeborenen Männchen von unreinen Tieren stehen mir ebenfalls zu. Der ursprüngliche Besitzer kann ein solches Tier jedoch loskaufen, wenn er ein Fünftel des Schätzwertes zusätzlich bezahlt. Erwirbt er es nicht zurück, soll es zum festgesetzten Preis an einen anderen Käufer gehen.

Hat jemand nun etwas von seinem Besitz unwiderruflich mir, dem Herrn, geweiht, ganz gleich ob Mensch, Tier oder Land, darf er nichts davon zurückerwerben oder an einen anderen verkaufen. Alles, was mir unwiderruflich geweiht wurde, ist besonders heilig. Wird mir ein Mensch übereignet, dann kann niemand ihn loskaufen. Er gehört allein mir und muss getötet werden!

Ein Zehntel jeder Ernte an Getreide und Früchten ist als heilige Abgabe für mich, den Herrn, bestimmt. Will jemand den zehnten Teil seines Ertrags jedoch zurückkaufen, muss er zum festgesetzten Preis noch ein Fünftel dazugeben. Auch von den Rindern, Schafen und Ziegen gehört mir jedes zehnte Tier und gilt somit als heilig. Wenn die Tiere abgezählt werden, darf der Hirte sie nicht so vorbeiziehen lassen, dass nur die schwachen ausgewählt werden. Er darf auch kein gesundes gegen ein krankes austauschen. Sonst fallen beide Tiere unwiderruflich mir, dem Herrn, zu.« Diese Gebote hat der Herr den Israeliten am Berg Sinai durch Mose gegeben.

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