อพยพ 21 – TNCV & HOF

Thai New Contemporary Bible

อพยพ 21:1-36

1“ต่อไปนี้เป็นบทบัญญัติที่เจ้าจะต้องตราไว้ต่อหน้าพวกเขา คือ

ทาสฮีบรู

(ลนต.25:39-55; ฉธบ.15:12-18)

2“หากเจ้าซื้อทาสฮีบรูมาคนหนึ่ง เขาจะรับใช้เจ้าเป็นเวลาหกปี แต่ในปีที่เจ็ดเขาจะเป็นไทโดยไม่ต้องเสียค่าไถ่ใดๆ 3ถ้าเขามาคนเดียวก็เป็นไทไปคนเดียว แต่หากเขามีภรรยามาด้วย ภรรยาของเขาจะเป็นไทพร้อมกับเขา 4หากว่านายหาภรรยาให้ แล้วเขามีบุตรชายหรือบุตรสาว ทั้งภรรยาและบุตรจะยังคงเป็นของนาย ส่วนตัวเขาจะเป็นอิสระแต่ผู้เดียว

5“แต่ถ้าทาสคนนั้นประกาศว่า ‘ข้าพเจ้ารักนายและลูกเมียของข้าพเจ้า ข้าพเจ้าไม่อยากเป็นไท’ 6นายต้องพาเขามาหาตุลาการ21:6 หรือมาต่อหน้าพระเจ้า และนำเขาไปที่ประตูหรือวงกบประตู แล้วใช้เหล็กหมาดเจาะหูเขา จากนั้นเขาจะเป็นทาสไปตลอดชีวิต

7“ผู้ใดขายบุตรสาวของตนไปเป็นทาส นางจะไม่ได้รับการปลดปล่อยเหมือนทาสชาย 8หากนางไม่เป็นที่ถูกใจนายที่เลือกซื้อนางไปสำหรับตัวเขาเอง21:8 หรือนางไม่เป็นที่พอใจของนาย เขาจึงไม่ได้เลือกนาง เขาจะต้องยินยอมให้ไถ่ตัวนาง เขาไม่มีสิทธิ์ขายนางให้คนต่างด้าวเพราะเขาได้ผิดสัญญาต่อนาง 9หากเขาเลือกซื้อนางไว้สำหรับบุตรชายของตน เขาต้องให้สิทธิ์ของบุตรสาวแก่นาง 10หากเขาได้ภรรยามาอีกคน เขาต้องไม่ลดอาหาร เครื่องนุ่งห่มหรือสิทธิ์ในฐานะภรรยาแก่นาง 11หากเขาไม่ให้ทั้งสามสิ่งนี้ นางก็จะเป็นไทโดยไม่ต้องเสียค่าไถ่ใดๆ

การทำร้ายร่างกาย

12“ผู้ใดทำร้ายร่างกายคนอื่นถึงแก่ความตายจะต้องมีโทษถึงตายแน่นอน 13หากเขาทำไปโดยไม่เจตนาแต่พระเจ้าทรงอนุญาตให้เกิดขึ้น เราจะกำหนดสถานที่แห่งหนึ่งให้เขาหนีไปลี้ภัย 14แต่หากผู้ใดวางแผนฆ่าคนโดยเจตนา จงนำตัวผู้นั้นออกไปจากแท่นบูชาของเราและประหารเขา

15“ผู้ใดทำร้าย21:15 หรือฆ่าบิดามารดาของตนจะต้องมีโทษถึงตาย

16“ผู้ใดลักพาตัวผู้อื่นไปขายเป็นทาสหรือยังกักตัวไว้กับตนขณะที่ถูกจับได้จะต้องมีโทษถึงตาย

17“ผู้ใดแช่งด่าบิดามารดาจะต้องมีโทษถึงตาย

18“หากเกิดการทะเลาะวิวาท ฝ่ายหนึ่งใช้หินทำร้ายหรือชก21:18 หรือใช้เครื่องมือทำร้ายอีกฝ่ายให้บาดเจ็บ ต้องนอนซมแต่ไม่ตาย 19ภายหลังผู้นั้นสามารถลุกเดินได้อีกโดยมีไม้เท้ายันกาย คนที่ทำร้ายย่อมพ้นผิด แต่เขาต้องชดใช้ค่ารักษาพยาบาลและค่าเสียเวลาจนกว่าผู้นั้นจะหายเป็นปกติ

20“ผู้ใดเฆี่ยนตีทาสชายหรือหญิงด้วยไม้จนถึงแก่ความตาย ผู้นั้นจะต้องถูกลงโทษ 21แต่หากทาสลุกขึ้นได้ภายในหนึ่งหรือสองวัน นายก็ไม่ต้องถูกลงโทษ เพราะทาสเป็นสมบัติของนาย

22“หากชายสองคนต่อสู้กัน เผอิญหญิงมีครรภ์ถูกลูกหลงเข้าถึงกับคลอดก่อนกำหนด21:22 หรือแท้ง แต่ไม่บาดเจ็บสาหัส คนที่ทำร้ายนางจะต้องถูกปรับตามแต่สามีของนางจะเรียกร้องและตามที่ตุลาการตัดสิน 23แต่หากนางบาดเจ็บสาหัส ชีวิตต้องชดใช้ด้วยชีวิต 24ตาแทนตา ฟันแทนฟัน มือแทนมือ เท้าแทนเท้า 25รอยไหม้แทนรอยไหม้ บาดแผลแทนบาดแผล รอยฟกช้ำแทนรอยฟกช้ำ

26“หากนายทำร้ายทาสชายหรือหญิงถึงกับตาบอด เขาต้องปล่อยทาสนั้นให้เป็นอิสระเพื่อชดใช้แทนดวงตาของทาสนั้น 27และหากนายทำให้ฟันของทาสชายหรือหญิงหัก เขาต้องปล่อยทาสนั้นเป็นอิสระเพื่อชดใช้แทนฟัน

28“หากวัวตัวใดขวิดคนไม่ว่าชายหรือหญิงถึงแก่ความตาย จงเอาหินขว้างวัวให้ตาย และอย่ากินเนื้อมัน แต่เจ้าของวัวไม่ต้องรับผิดชอบ 29แต่หากเป็นที่รู้กันว่าวัวนั้นมีนิสัยชอบขวิดคนและมีคนเตือนเจ้าของแล้ว แต่เจ้าของยังไม่ขังวัวของตนให้ดี ถ้ามันไปขวิดคนตายไม่ว่าชายหรือหญิง จงเอาหินขว้างวัวให้ตายและประหารเจ้าของวัวด้วย 30อย่างไรก็ตามหากเขาถูกเรียกค่าปรับ เขาจะไถ่ชีวิตตัวเองโดยยอมจ่ายค่าปรับตามที่ถูกเรียกร้องก็ได้ 31กฎข้อนี้ใช้ในกรณีที่วัวขวิดบุตรชายหรือบุตรสาวด้วย 32แต่ถ้าขวิดทาส ไม่ว่าหญิงหรือชาย ก็ให้เจ้าของวัวจ่ายเงินหนัก 30 เชเขล21:32 1 เชเขล คือเงินหนักประมาณ 11.5 กรัม มีค่าเท่ากับค่าแรงสองเดือน ให้กับเจ้าของทาส และจงเอาหินขว้างวัวให้ตาย

33“ถ้าผู้ใดเปิดบ่อหรือขุดบ่อและไม่ปิดฝาบ่อ แล้วมีวัวหรือลาตกลงไป 34เจ้าของบ่อจะต้องจ่ายค่าเสียหายให้เจ้าของสัตว์ และสัตว์ที่ตายจะตกเป็นของเจ้าของบ่อ

35“หากวัวของใครไปขวิดวัวของคนอื่นตาย เจ้าของวัวทั้งสองจะขายวัวที่ยังมีชีวิต แล้วนำเงินที่ได้นั้นกับวัวที่ตายมาแบ่งเท่าๆ กัน 36แต่หากเป็นที่รู้กันว่าวัวนั้นมีนิสัยชอบขวิดแต่เจ้าของไม่ขังให้ดี ก็ให้เจ้าของวัวชดใช้โดยยกวัวตัวนั้นให้อีกฝ่าย แล้วรับวัวตัวที่ตายไปเป็นของตน

Hoffnung für Alle

2. Mose 21:1-37

Die Rechte israelitischer Sklaven und Sklavinnen

(5. Mose 15,12‒18)

1»Gib den Israeliten folgende Gesetze weiter:

2Wenn ein Israelit sich wegen seiner Armut als Sklave an einen anderen Israeliten verkauft hat, soll er sechs Jahre lang für ihn arbeiten. Im siebten Jahr soll er freigelassen werden, ohne dass ihn jemand freikaufen muss.

3Ist er unverheiratet gekommen, soll er auch als Lediger wieder gehen. Ist er als Verheirateter gekommen, soll er zusammen mit seiner Frau wieder gehen. 4Hat ihm jedoch sein Herr während dieser Zeit eine Frau gegeben, mit der er nun Kinder hat, dann bleiben die Frau und die Kinder Eigentum des Herrn. Nur der Sklave selbst wird im siebten Jahr wieder frei.

5Doch wenn er an seinem Herrn hängt, wenn er seine Frau und die Kinder liebt und darum nicht frei sein will, 6soll sein Herr mit ihm zum Heiligtum kommen und die Entscheidung dort bestätigen lassen. Danach soll er den Sklaven an den Türpfosten stellen und mit einem spitzen Werkzeug ein Loch in sein Ohrläppchen bohren. Nun muss der Sklave auf Lebenszeit bei seinem Herrn bleiben.

7Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie im siebten Jahr nicht zu denselben Bedingungen freigelassen werden wie ein Sklave. 8Wenn ihr Herr sie für sich als Ehefrau bestimmt hatte, sie ihm aber nicht gefällt, muss er ihren Verwandten anbieten, sie freizukaufen. Er hat nicht das Recht, sie an Ausländer weiterzuverkaufen, denn er hat sein Eheversprechen nicht gehalten.

9Hat er sie für seinen Sohn als Frau bestimmt, muss er sie rechtlich einer Tochter gleichstellen.

10Wenn er sie jedoch selber heiratet und nach ihr noch eine zweite Frau nimmt, darf er die erste nicht benachteiligen. Er muss ihr Nahrung und Kleidung geben und wie bisher den ehelichen Verkehr mit ihr pflegen. 11Wenn er diese drei Verpflichtungen ihr gegenüber nicht erfüllt, muss er sie freilassen, ohne Geld für sie zu bekommen.«

Strafen für schwere Verbrechen

12»Wer einen Menschen schlägt und dabei so schwer verletzt, dass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. 13Hat er ihn aber nicht mit Absicht getötet, sondern durch einen Unfall, den ich, euer Gott, geschehen ließ, dann soll er an einen Ort fliehen, den ich bestimmen werde. 14Doch wer einen Menschen vorsätzlich und heimtückisch umbringt, der muss sterben. Selbst wenn er an meinem Altar Schutz sucht, sollt ihr ihn von dort wegholen und töten.

15Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll mit dem Tod bestraft werden.

16Wer einen Menschen entführt, muss ebenfalls getötet werden, ganz gleich ob der Entführte schon als Sklave verkauft wurde oder sich noch in der Gewalt des Entführers befindet.

17Auch wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, muss sterben.«

Körperverletzungen

18»Wenn ein Mann einen anderen im Streit mit einem Stein oder der Faust so verletzt, dass er zwar nicht stirbt, aber bettlägerig wird, dann soll der Schuldige bestraft werden. 19Er kann nur dann straffrei bleiben, wenn der Verletzte wieder aufstehen und am Stock umhergehen kann. Er muss ihn aber auf jeden Fall gesundpflegen lassen und für die Zeit entschädigen, in der er nicht arbeiten konnte.

20-21Schlägt ein Herr seinen Sklaven mit einem Stock so sehr, dass er auf der Stelle stirbt, muss der Besitzer die gerechte Strafe bekommen. Ist der Sklave aber nach ein bis zwei Tagen wieder auf den Beinen, soll der Besitzer nicht bestraft werden; der Sklave ist schließlich sein Eigentum.21,20‒21 Oder: Bleibt der Sklave aber noch ein bis zwei Tage am Leben, soll der Besitzer nicht bestraft werden; der Verlust seines Eigentums ist Strafe genug. Dasselbe gilt für Sklavinnen.

22Wenn Männer im Streit handgreiflich werden und dabei eine schwangere Frau so stoßen, dass sie eine Frühgeburt21,22 Oder: Fehlgeburt. hat, aber keine weiteren Verletzungen erleidet, soll dem Schuldigen eine Geldstrafe auferlegt werden. Die Höhe der Strafe wird vom Ehemann festgelegt und muss durch ein Gericht bestätigt werden.

23Wenn die Frau oder das Kind aber einen Schaden davontragen,21,23 Oder: Wenn die Frau aber noch weiteren Schaden erleidet. dann wird die Strafe nach dem Grundsatz festgelegt: Leben um Leben, 24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.

26Wenn ein Herr seinen Sklaven so schlägt, dass er dabei ein Auge verliert, soll er ihn zur Entschädigung freilassen. 27Schlägt er ihm einen Zahn aus, soll er ihn dafür ebenfalls freilassen. Dasselbe gilt für Sklavinnen.«

Schadensersatz

28»Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau so stößt, dass sie sterben, muss das Rind gesteinigt werden, und niemand darf von seinem Fleisch essen; der Besitzer aber geht straffrei aus. 29Falls aber das Rind schon vorher auf Menschen losgegangen ist und der Besitzer es trotz Warnung nicht eingesperrt hat, muss das Tier gesteinigt werden, und auch der Besitzer soll sterben. 30Ihr könnt ihm aber die Möglichkeit geben, sich durch ein Sühnegeld freizukaufen. Dieses Geld muss er in voller Höhe zahlen.

31Das gilt auch dann, wenn das Tier einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt hat. 32Tötet das Rind einen Sklaven oder eine Sklavin, muss der Besitzer ihrem Herrn 30 Silberstücke bezahlen, und das Tier soll gesteinigt werden.

33Wenn jemand die Abdeckung von einer Zisterne wegnimmt oder eine Zisterne neu aushebt und die Öffnung nicht zudeckt, und ein Rind oder Esel fällt hinein, 34dann muss der Besitzer der Zisterne Schadensersatz leisten. Er soll dem Besitzer des Tieres den Wert erstatten, das tote Tier aber gehört ihm.

35Wenn ein Rind das eines anderen niederstößt und tötet, sollen beide Besitzer das lebende Rind verkaufen und sich den Erlös teilen; ebenso sollen sie das tote Tier unter sich aufteilen. 36Wenn aber das Rind schon vorher auf andere Tiere losgegangen ist und sein Besitzer es trotz Warnung nicht eingesperrt hat, dann muss er das tote Rind durch eines seiner Tiere ersetzen; das getötete Tier aber gehört ihm.«

Gesetze zum Schutz des Eigentums

37»Hat jemand ein Rind oder Schaf gestohlen und es geschlachtet oder verkauft, dann soll er für ein gestohlenes Rind fünf Rinder erstatten und für ein gestohlenes Schaf vier Schafe.