레위기 27 – KLB & HOF

Korean Living Bible

레위기 27:1-34

여호와께 바친 것을 되찾는 규정

1-2여호와께서는 이스라엘 백성에게 전하라고 모세에게 이렇게 말씀하셨다.

3“만일 어떤 사람이 자신을 나 여호와에게 드리기로 작정하고 특별한 서약을 했으면 그는 성소에서 통용되는 표준 화폐 가치에 따라 다음과 같은 액수의 돈을 대신 바쳐야 한다. 20세 이상 60세 미만은 남자의 경우 은 27:3 히 ‘50세겔’, 여기서 1세겔은 11.4그램으로 계산하였음.570그램,

4여자의 경우 은 342그램을 바치고

55세 이상 20세 미만은 남자의 경우 은 228그램, 여자의 경우 은 114그램을 바쳐야 한다.

6그리고 생후 개월 이상 5세 미만은 남자의 경우 은 57그램, 여자의 경우 은 34그램을 바쳐야 하며

760세 이상은 남자의 경우 은 171그램, 여자의 경우 은 114그램을 바쳐야 한다.

8그러나 서약한 사람이 너무 가난하여 이만한 돈을 낼 수 없으면 그는 제사장에게 가서 사정을 이야기한 후 제사장이 값을 정하는 대로 바치도록 하라.

9“만일 예물로서 나 여호와에게 드리기로 작정한 것이 동물이면 그것을 반드시 드려야 한다.

10그 서약은 변경될 수 없으며 서약한 자는 바치기로 되어 있는 그 동물을 다른 동물로 대치할 수가 없다. 만일 그렇게 하면 그 동물들은 둘 다 나 여호와의 것이 될 것이다.

11-12그러나 그 동물이 부정하여 나 여호와 에게 예물로 드릴 수 없는 것이라면 그는 그 동물을 제사장에게 끌고 가야 할 것이며 제사장은 그 동물의 값을 결정해야 한다. 이때 제사장이 매긴 값이 그 동물의 값이 될 것이다.

13만일 그 주인이 그 동물을 되찾아가려고 하면 그는 제사장이 매긴 값에 5분의 을 더 주고 그 동물을 사야 한다.

14-15“어떤 사람이 자기 집을 구별하여 나 여호와에게 바치고 나서 그것을 되찾으려고 하면 그는 제사장이 매긴 집 값에 5분의 을 더 주고 사야 한다. 그러면 그 집이 다시 그의 소유가 될 것이다.

16“어떤 사람이 자기 밭의 일부를 구별하여 나 여호와에게 바치고자 하면 그 밭에 뿌릴 수 있는 씨앗의 양으로 밭의 크기를 측정하여 가격을 정해야 한다. 만일 그 밭이 보리 27:16 히 ‘한 호멜’220리터를 뿌릴 수 있는 정도의 크기라면 은 27:16 히 ‘50세겔’570그램으로 그 값을 매기면 된다.

17그가 희년에 그 밭을 바쳤을 경우 그 밭의 가격은 제사장이 처음에 정한 그대로이지만

18그 밭을 희년 이후에 바쳤으면 제사장은 다음 희년까지의 남은 햇수를 계산하여 그 값을 재조정해야 한다.

19만일 그 사람이 자기가 바친 밭을 되찾으려고 하면 그는 제사장이 정한 밭 값에 5분의 을 더 주고 사야 한다. 그러면 그 밭은 다시 그의 소유가 될 것이다.

20그러나 그가 그 밭을 되찾지 않고 다른 사람에게 팔았으면 그는 그 밭을 다시 사들일 권리가 없다.

21희년이 돌아오면 그 밭은 영영 나 여호와의 소유가 되어 제사장에게 돌아갈 것이다.

22“만일 어떤 사람이 자기 소유가 아닌 다른 사람의 밭을 사서 나 여호와에게 바치려고 하면

23제사장은 다음 희년까지 남은 햇수를 계산하여 그 밭 값을 매겨야 하며, 그 사람은 그 날로 그 밭 값을 나 여호와에게 바쳐야 한다.

24그리고 희년이 되면 그 밭은 자연히 본래의 소유주에게 돌아가게 될 것이다.

25그리고 27:25 원문에는 ‘모든 정가를 성소의 세겔대로 하되 20게라를 1세겔로 하라’모든 값은 성소에서 사용하는 표준 화폐 단위를 기준으로 해야 한다.

26“소나 양의 첫새끼는 이미 나 여호와의 것이므로 누구든지 이것을 나에게 예물로 드려서는 안 된다.

27그러나 그것이 부정하여 나 여호와에게 바칠 수 없는 것이라면 주인은 제사장이 매긴 그 동물의 값에 5분의 을 더 붙여서 돈을 치르고 그 동물을 자기 소유로 할 수 있다. 하지만 그가 도로 사지 않을 경우에는 제사장이 그것을 다른 사람에게 팔아도 좋다.

28“그러나 나 여호와에게 아주 바친 것은 사람이나 짐승이나 상속받은 토지나 그것이 무엇이든지간에 팔거나 되찾지 못한다. 그것은 영원히 나 여호와의 것이기 때문이다.

2927:29 또는 ‘아주 바친 그 사람은’처형당하도록 되어 있는 사람은 몸값을 치르고 다시 살릴 수 없다. 그러므로 그런 사람은 반드시 죽여야 한다.

30“곡식이든 과일이든 농산물의 10분의 은 나 여호와의 것이다.

31만일 어떤 사람이 그 10분의 을 자기 것으로 사려고 하면 그 값은 표준 시가에 5분의 을 더 붙여 지불해야 한다.

32그리고 모든 가축의 10분의 도 나 여호와의 것이므로 짐승을 셀 때 열 번째 것은 모두 나 여호와에게 바쳐야 한다.

33주인은 나쁜 것을 골라 바치려고 짐승을 셀 때 바꿔치기를 해서는 안 된다. 만일 다른 것으로 바꾸면 둘 다 나 여호와의 것이 되어 그가 다시 사들일 수 없을 것이다.”

34이상은 여호와께서 이스라엘 백성을 위하여 시내산에서 모세에게 주신 계명이다.

Hoffnung für Alle

3. Mose 27:1-34

Besondere Gaben für Gott

(Kapitel 27)

Der Rückkauf von Gott geweihten Gaben

1Der Herr befahl Mose: 2»Sag den Israeliten:

Wenn jemand mir einen anderen Menschen mit einem Gelübde geweiht hat, kann er ihn mit einer bestimmten Summe wieder loskaufen.

3Für einen Mann zwischen 20 und 60 Jahren sind 50 Silberstücke zu zahlen, gemessen nach dem Gewicht, das im Heiligtum gilt; 4für eine Frau im gleichen Alter müssen 30 Silberstücke gezahlt werden, 5für einen Jungen zwischen 5 und 20 Jahren 20 Silberstücke und für ein Mädchen im gleichen Alter 10 Silberstücke. 6Ein Kleinkind zwischen einem Monat und 5 Jahren kann mit 5 Silberstücken losgekauft werden, wenn es ein Junge ist; für ein kleines Mädchen sind 3 Silberstücke zu bezahlen. 7Für einen Mann über 60 müssen 15, für eine Frau 10 Silberstücke entrichtet werden.

8Kann derjenige, der das Gelübde abgelegt hat, den festgesetzten Betrag nicht aufbringen, soll er zum Priester gehen. Dieser legt einen Schätzwert für die betreffende Person fest und soll sich dabei nach dem richten, was der Mann bezahlen kann.

9Hat jemand mir, dem Herrn, ein Tier geweiht, das auch als Opfergabe geeignet ist, dann gilt es als heilig 10und darf nicht eingetauscht werden, weder ein gutes gegen ein schlechtes noch ein schlechtes gegen ein gutes Tier. Tauscht dennoch jemand ein Tier gegen ein anderes ein, dann sollen beide Tiere mir gehören!

11Wird mir ein unreines Tier geweiht, das nicht als Opfergabe geeignet ist, dann soll der Besitzer es dem Priester zeigen. 12Dieser schätzt den Wert des Tieres nach dessen Vorzügen und Mängeln. An diesen festgelegten Preis soll man sich halten. 13Will der Eigentümer das Tier aber wieder zurückkaufen, muss er zum Schätzwert noch ein Fünftel dazugeben.

14Wenn jemand mir sein Haus weihen will, soll zunächst der Priester den Wert feststellen. Diese Schätzung ist rechtsgültig. 15Wenn der Besitzer sein Haus dann doch wieder zurückkaufen will, muss er zusätzlich zum Schätzwert ein Fünftel bezahlen. Dann gehört das Haus wieder ihm.

16Will jemand ein geerbtes Stück Land mir, dem Herrn, weihen, soll man den Wert nach dem erforderlichen Saatgut festlegen. Für ein Feld, auf dem man drei Zentner Gerste aussäen kann, müssen 50 Silberstücke gezahlt werden, 17vorausgesetzt, der Besitzer weiht mir sein Feld vom Erlassjahr an. 18Übereignet er das Grundstück erst danach, soll der Priester berechnen, wie viele Jahre noch bis zum nächsten Erlassjahr bleiben, und den Schätzwert entsprechend verringern. 19Falls der Besitzer sein Feld anschließend wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazugeben. Dann gehört es wieder ihm. 20Wenn er das Feld, das er mir geweiht hat, an einen anderen verkauft, ohne es vorher von mir zurückzukaufen, dann verliert er für immer das Recht auf Rückkauf. 21In diesem Fall wird das Feld im nächsten Erlassjahr frei und ist dann für alle Zeiten mir geweiht. Es bleibt mein Eigentum und ist somit auch Eigentum der Priester.

22Wenn jemand mir, dem Herrn, ein Stück Land weiht, das er nicht geerbt, sondern gekauft hat, 23berechnet der Priester den Wert des Grundstücks nach der Zahl der Jahre bis zum nächsten Erlassjahr. Diesen Betrag zahlt der Betreffende noch am selben Tag als heilige Gabe für mich, den Herrn. 24Im nächsten Erlassjahr fällt das Land wieder an den ursprünglichen Besitzer zurück, der es verkauft hatte.

25Die Silberstücke für den Rückkauf werden gewogen nach dem Gewicht, das im Heiligtum gilt. Ein Silberstück wiegt zwölf Gramm.

26Das erstgeborene männliche Jungtier von allen Rindern, Schafen und Ziegen kann mir grundsätzlich nicht geweiht werden, weil es mir ohnehin gehört. 27Die erstgeborenen Männchen von unreinen Tieren stehen mir ebenfalls zu. Der ursprüngliche Besitzer kann ein solches Tier jedoch loskaufen, wenn er ein Fünftel des Schätzwertes zusätzlich bezahlt. Erwirbt er es nicht zurück, soll es zum festgesetzten Preis an einen anderen Käufer gehen.

28Hat jemand nun etwas von seinem Besitz unwiderruflich mir, dem Herrn, geweiht, ganz gleich ob Mensch, Tier oder Land, darf er nichts davon zurückerwerben oder an einen anderen verkaufen. Alles, was mir unwiderruflich geweiht wurde, ist besonders heilig. 29Wird mir ein Mensch übereignet, dann kann niemand ihn loskaufen. Er gehört allein mir und muss getötet werden!

30Ein Zehntel jeder Ernte an Getreide und Früchten ist als heilige Abgabe für mich, den Herrn, bestimmt. 31Will jemand den zehnten Teil seines Ertrags jedoch zurückkaufen, muss er zum festgesetzten Preis noch ein Fünftel dazugeben. 32Auch von den Rindern, Schafen und Ziegen gehört mir jedes zehnte Tier und gilt somit als heilig. Wenn die Tiere abgezählt werden, 33darf der Hirte sie nicht so vorbeiziehen lassen, dass nur die schwachen ausgewählt werden. Er darf auch kein gesundes gegen ein krankes austauschen. Sonst fallen beide Tiere unwiderruflich mir, dem Herrn, zu.« 34Diese Gebote hat der Herr den Israeliten am Berg Sinai durch Mose gegeben.