利未記 27 – CCBT & HOF

Chinese Contemporary Bible (Traditional)

利未記 27:1-34

許願的條例

1耶和華對摩西說: 2「你把以下條例告訴以色列人。

「如果有人許下特別的願,以付身價的方式奉獻一個人給耶和華,就要為被奉獻者估定身價。 3以聖所的秤為準,要為二十至六十歲的男子估價五百五十克銀子, 4女子則估價三百三十克銀子; 5五至二十歲的男子估價二百二十克銀子,女子則估價一百一十克銀子; 6滿月至五歲的男子估價五十五克銀子,女子則估價三十三克銀子; 7六十歲以上的男子估價一百六十五克銀子,女子則估價一百一十克銀子。 8如果許願的人因貧窮而負擔不起,就要把他帶到祭司面前,祭司要按他的能力另行估價。

9「如果有人許願獻牲畜給耶和華作供物,所獻的牲畜就會成為聖物。 10不可更換所獻的牲畜,不可以壞換好,也不可以好換壞。如果更換,兩頭牲畜都會成為聖物。 11如果許願獻的是不潔淨的牲畜,即不能獻給耶和華作供物的牲畜,那人就要把牲畜帶到祭司面前, 12由祭司評定牠的好壞,祭司估價多少就是多少。 13那人如果有意贖回,必須支付祭司估定的價值,再加付五分之一。

14「如果有人把房子獻給耶和華,祭司就要評定房子的好壞,祭司估價多少就是多少。 15那人如果想贖回房子,必須支付祭司估定的價值,再加付五分之一,房子便仍歸他所有。

16「如果有人把自己繼承的部分土地獻給耶和華,祭司就要按照土地的播種量來估價,撒二十公斤大麥種子的土地值五百五十克銀子。 17如果有人在禧年奉獻土地,所估的價便是定價。 18如果是在禧年以後獻的,祭司要按照距下個禧年的年數來估價,估價要逐年減低。 19如果那人想贖回所獻的土地,要在估價的基礎上加付五分之一,土地便仍歸他所有。 20他如果沒有贖回土地,而是賣給別人,便再也不能贖回。 21到了禧年,那土地要像永遠獻給耶和華的土地一樣歸耶和華,成為祭司的產業。

22「如果獻給耶和華的土地不是自己的產業,而是買來的, 23祭司就要按照距下個禧年的年數來估價。那人要當天付清地價,地價歸耶和華。 24到了禧年,他要把所獻的土地歸還原主。 25所有價銀的秤量要以聖所的秤為準,即二十季拉為一舍客勒27·25 一舍客勒約合十一克。

26「潔淨牲畜的頭胎,無論是牛是羊,已經屬於耶和華,任何人不可再把牠獻給耶和華。 27如果是不潔淨牲畜的頭胎,他可以在祭司的估價基礎上,加付五分之一把牠贖回;如果不贖回,就要按估價把牠賣掉。 28凡永遠獻上的27·28 永遠獻上的」指完全獻給耶和華、永不可贖回的人或物,一般要被毀滅。此律多適用於戰爭中被攻佔的城邑或戰俘。,不論是人、牲畜或是田產,都不可賣掉,也不可贖回,因為這一切都屬於耶和華,是至聖的。 29凡永遠獻上的人不可被贖回,必須被處死。

30「土地的所有出產中,不論是穀物還是樹上的果實,十分之一屬於耶和華,是聖物。 31如果有人想從那十分之一中贖回一部分,他要加付估價的五分之一。 32至於牛羊,要讓牠們從牧人的杖下經過,每數十隻,第十隻屬於耶和華,是聖物。 33不論是好是壞,不可挑揀,不可更換。如果更換,兩隻都要歸耶和華,不可贖回。」

34以上是耶和華在西奈山上藉摩西以色列人頒佈的誡命。

Hoffnung für Alle

3. Mose 27:1-34

Besondere Gaben für Gott

(Kapitel 27)

Der Rückkauf von Gott geweihten Gaben

1Der Herr befahl Mose: 2»Sag den Israeliten:

Wenn jemand mir einen anderen Menschen mit einem Gelübde geweiht hat, kann er ihn mit einer bestimmten Summe wieder loskaufen.

3Für einen Mann zwischen 20 und 60 Jahren sind 50 Silberstücke zu zahlen, gemessen nach dem Gewicht, das im Heiligtum gilt; 4für eine Frau im gleichen Alter müssen 30 Silberstücke gezahlt werden, 5für einen Jungen zwischen 5 und 20 Jahren 20 Silberstücke und für ein Mädchen im gleichen Alter 10 Silberstücke. 6Ein Kleinkind zwischen einem Monat und 5 Jahren kann mit 5 Silberstücken losgekauft werden, wenn es ein Junge ist; für ein kleines Mädchen sind 3 Silberstücke zu bezahlen. 7Für einen Mann über 60 müssen 15, für eine Frau 10 Silberstücke entrichtet werden.

8Kann derjenige, der das Gelübde abgelegt hat, den festgesetzten Betrag nicht aufbringen, soll er zum Priester gehen. Dieser legt einen Schätzwert für die betreffende Person fest und soll sich dabei nach dem richten, was der Mann bezahlen kann.

9Hat jemand mir, dem Herrn, ein Tier geweiht, das auch als Opfergabe geeignet ist, dann gilt es als heilig 10und darf nicht eingetauscht werden, weder ein gutes gegen ein schlechtes noch ein schlechtes gegen ein gutes Tier. Tauscht dennoch jemand ein Tier gegen ein anderes ein, dann sollen beide Tiere mir gehören!

11Wird mir ein unreines Tier geweiht, das nicht als Opfergabe geeignet ist, dann soll der Besitzer es dem Priester zeigen. 12Dieser schätzt den Wert des Tieres nach dessen Vorzügen und Mängeln. An diesen festgelegten Preis soll man sich halten. 13Will der Eigentümer das Tier aber wieder zurückkaufen, muss er zum Schätzwert noch ein Fünftel dazugeben.

14Wenn jemand mir sein Haus weihen will, soll zunächst der Priester den Wert feststellen. Diese Schätzung ist rechtsgültig. 15Wenn der Besitzer sein Haus dann doch wieder zurückkaufen will, muss er zusätzlich zum Schätzwert ein Fünftel bezahlen. Dann gehört das Haus wieder ihm.

16Will jemand ein geerbtes Stück Land mir, dem Herrn, weihen, soll man den Wert nach dem erforderlichen Saatgut festlegen. Für ein Feld, auf dem man drei Zentner Gerste aussäen kann, müssen 50 Silberstücke gezahlt werden, 17vorausgesetzt, der Besitzer weiht mir sein Feld vom Erlassjahr an. 18Übereignet er das Grundstück erst danach, soll der Priester berechnen, wie viele Jahre noch bis zum nächsten Erlassjahr bleiben, und den Schätzwert entsprechend verringern. 19Falls der Besitzer sein Feld anschließend wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazugeben. Dann gehört es wieder ihm. 20Wenn er das Feld, das er mir geweiht hat, an einen anderen verkauft, ohne es vorher von mir zurückzukaufen, dann verliert er für immer das Recht auf Rückkauf. 21In diesem Fall wird das Feld im nächsten Erlassjahr frei und ist dann für alle Zeiten mir geweiht. Es bleibt mein Eigentum und ist somit auch Eigentum der Priester.

22Wenn jemand mir, dem Herrn, ein Stück Land weiht, das er nicht geerbt, sondern gekauft hat, 23berechnet der Priester den Wert des Grundstücks nach der Zahl der Jahre bis zum nächsten Erlassjahr. Diesen Betrag zahlt der Betreffende noch am selben Tag als heilige Gabe für mich, den Herrn. 24Im nächsten Erlassjahr fällt das Land wieder an den ursprünglichen Besitzer zurück, der es verkauft hatte.

25Die Silberstücke für den Rückkauf werden gewogen nach dem Gewicht, das im Heiligtum gilt. Ein Silberstück wiegt zwölf Gramm.

26Das erstgeborene männliche Jungtier von allen Rindern, Schafen und Ziegen kann mir grundsätzlich nicht geweiht werden, weil es mir ohnehin gehört. 27Die erstgeborenen Männchen von unreinen Tieren stehen mir ebenfalls zu. Der ursprüngliche Besitzer kann ein solches Tier jedoch loskaufen, wenn er ein Fünftel des Schätzwertes zusätzlich bezahlt. Erwirbt er es nicht zurück, soll es zum festgesetzten Preis an einen anderen Käufer gehen.

28Hat jemand nun etwas von seinem Besitz unwiderruflich mir, dem Herrn, geweiht, ganz gleich ob Mensch, Tier oder Land, darf er nichts davon zurückerwerben oder an einen anderen verkaufen. Alles, was mir unwiderruflich geweiht wurde, ist besonders heilig. 29Wird mir ein Mensch übereignet, dann kann niemand ihn loskaufen. Er gehört allein mir und muss getötet werden!

30Ein Zehntel jeder Ernte an Getreide und Früchten ist als heilige Abgabe für mich, den Herrn, bestimmt. 31Will jemand den zehnten Teil seines Ertrags jedoch zurückkaufen, muss er zum festgesetzten Preis noch ein Fünftel dazugeben. 32Auch von den Rindern, Schafen und Ziegen gehört mir jedes zehnte Tier und gilt somit als heilig. Wenn die Tiere abgezählt werden, 33darf der Hirte sie nicht so vorbeiziehen lassen, dass nur die schwachen ausgewählt werden. Er darf auch kein gesundes gegen ein krankes austauschen. Sonst fallen beide Tiere unwiderruflich mir, dem Herrn, zu.« 34Diese Gebote hat der Herr den Israeliten am Berg Sinai durch Mose gegeben.