利未记 27 – CCB & HOF

Chinese Contemporary Bible (Simplified)

利未记 27:1-34

许愿的条例

1耶和华对摩西说: 2“你把以下条例告诉以色列人。

“如果有人许下特别的愿,以付身价的方式奉献一个人给耶和华,就要为被奉献者估定身价。 3以圣所的秤为准,要为二十至六十岁的男子估价五百五十克银子, 4女子则估价三百三十克银子; 5五至二十岁的男子估价二百二十克银子,女子则估价一百一十克银子; 6满月至五岁的男子估价五十五克银子,女子则估价三十三克银子; 7六十岁以上的男子估价一百六十五克银子,女子则估价一百一十克银子。 8如果许愿的人因贫穷而负担不起,就要把他带到祭司面前,祭司要按他的能力另行估价。

9“如果有人许愿献牲畜给耶和华作供物,所献的牲畜就会成为圣物。 10不可更换所献的牲畜,不可以坏换好,也不可以好换坏。如果更换,两头牲畜都会成为圣物。 11如果许愿献的是不洁净的牲畜,即不能献给耶和华作供物的牲畜,那人就要把牲畜带到祭司面前, 12由祭司评定它的好坏,祭司估价多少就是多少。 13那人如果有意赎回,必须支付祭司估定的价值,再加付五分之一。

14“如果有人把房子献给耶和华,祭司就要评定房子的好坏,祭司估价多少就是多少。 15那人如果想赎回房子,必须支付祭司估定的价值,再加付五分之一,房子便仍归他所有。

16“如果有人把自己继承的部分土地献给耶和华,祭司就要按照土地的播种量来估价,撒二十公斤大麦种子的土地值五百五十克银子。 17如果有人在禧年奉献土地,所估的价便是定价。 18如果是在禧年以后献的,祭司要按照距下个禧年的年数来估价,估价要逐年减低。 19如果那人想赎回所献的土地,要在估价的基础上加付五分之一,土地便仍归他所有。 20他如果没有赎回土地,而是卖给别人,便再也不能赎回。 21到了禧年,那土地要像永远献给耶和华的土地一样归耶和华,成为祭司的产业。

22“如果献给耶和华的土地不是自己的产业,而是买来的, 23祭司就要按照距下个禧年的年数来估价。那人要当天付清地价,地价归耶和华。 24到了禧年,他要把所献的土地归还原主。 25所有价银的称量要以圣所的秤为准,即二十季拉为一舍客勒27:25 一舍客勒约合十一克。

26“洁净牲畜的头胎,无论是牛是羊,已经属于耶和华,任何人不可再把它献给耶和华。 27如果是不洁净牲畜的头胎,他可以在祭司的估价基础上,加付五分之一把它赎回;如果不赎回,就要按估价把它卖掉。 28凡永远献上的27:28 永远献上的”指完全献给耶和华、永不可赎回的人或物,一般要被毁灭。此律多适用于战争中被攻占的城邑或战俘。,不论是人、牲畜或是田产,都不可卖掉,也不可赎回,因为这一切都属于耶和华,是至圣的。 29凡永远献上的人不可被赎回,必须被处死。

30“土地的所有出产中,不论是谷物还是树上的果实,十分之一属于耶和华,是圣物。 31如果有人想从那十分之一中赎回一部分,他要加付估价的五分之一。 32至于牛羊,要让它们从牧人的杖下经过,每数十只,第十只属于耶和华,是圣物。 33不论是好是坏,不可挑拣,不可更换。如果更换,两只都要归耶和华,不可赎回。”

34以上是耶和华在西奈山上借摩西以色列人颁布的诫命。

Hoffnung für Alle

3. Mose 27:1-34

Besondere Gaben für Gott

(Kapitel 27)

Der Rückkauf von Gott geweihten Gaben

1Der Herr befahl Mose: 2»Sag den Israeliten:

Wenn jemand mir einen anderen Menschen mit einem Gelübde geweiht hat, kann er ihn mit einer bestimmten Summe wieder loskaufen.

3Für einen Mann zwischen 20 und 60 Jahren sind 50 Silberstücke zu zahlen, gemessen nach dem Gewicht, das im Heiligtum gilt; 4für eine Frau im gleichen Alter müssen 30 Silberstücke gezahlt werden, 5für einen Jungen zwischen 5 und 20 Jahren 20 Silberstücke und für ein Mädchen im gleichen Alter 10 Silberstücke. 6Ein Kleinkind zwischen einem Monat und 5 Jahren kann mit 5 Silberstücken losgekauft werden, wenn es ein Junge ist; für ein kleines Mädchen sind 3 Silberstücke zu bezahlen. 7Für einen Mann über 60 müssen 15, für eine Frau 10 Silberstücke entrichtet werden.

8Kann derjenige, der das Gelübde abgelegt hat, den festgesetzten Betrag nicht aufbringen, soll er zum Priester gehen. Dieser legt einen Schätzwert für die betreffende Person fest und soll sich dabei nach dem richten, was der Mann bezahlen kann.

9Hat jemand mir, dem Herrn, ein Tier geweiht, das auch als Opfergabe geeignet ist, dann gilt es als heilig 10und darf nicht eingetauscht werden, weder ein gutes gegen ein schlechtes noch ein schlechtes gegen ein gutes Tier. Tauscht dennoch jemand ein Tier gegen ein anderes ein, dann sollen beide Tiere mir gehören!

11Wird mir ein unreines Tier geweiht, das nicht als Opfergabe geeignet ist, dann soll der Besitzer es dem Priester zeigen. 12Dieser schätzt den Wert des Tieres nach dessen Vorzügen und Mängeln. An diesen festgelegten Preis soll man sich halten. 13Will der Eigentümer das Tier aber wieder zurückkaufen, muss er zum Schätzwert noch ein Fünftel dazugeben.

14Wenn jemand mir sein Haus weihen will, soll zunächst der Priester den Wert feststellen. Diese Schätzung ist rechtsgültig. 15Wenn der Besitzer sein Haus dann doch wieder zurückkaufen will, muss er zusätzlich zum Schätzwert ein Fünftel bezahlen. Dann gehört das Haus wieder ihm.

16Will jemand ein geerbtes Stück Land mir, dem Herrn, weihen, soll man den Wert nach dem erforderlichen Saatgut festlegen. Für ein Feld, auf dem man drei Zentner Gerste aussäen kann, müssen 50 Silberstücke gezahlt werden, 17vorausgesetzt, der Besitzer weiht mir sein Feld vom Erlassjahr an. 18Übereignet er das Grundstück erst danach, soll der Priester berechnen, wie viele Jahre noch bis zum nächsten Erlassjahr bleiben, und den Schätzwert entsprechend verringern. 19Falls der Besitzer sein Feld anschließend wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazugeben. Dann gehört es wieder ihm. 20Wenn er das Feld, das er mir geweiht hat, an einen anderen verkauft, ohne es vorher von mir zurückzukaufen, dann verliert er für immer das Recht auf Rückkauf. 21In diesem Fall wird das Feld im nächsten Erlassjahr frei und ist dann für alle Zeiten mir geweiht. Es bleibt mein Eigentum und ist somit auch Eigentum der Priester.

22Wenn jemand mir, dem Herrn, ein Stück Land weiht, das er nicht geerbt, sondern gekauft hat, 23berechnet der Priester den Wert des Grundstücks nach der Zahl der Jahre bis zum nächsten Erlassjahr. Diesen Betrag zahlt der Betreffende noch am selben Tag als heilige Gabe für mich, den Herrn. 24Im nächsten Erlassjahr fällt das Land wieder an den ursprünglichen Besitzer zurück, der es verkauft hatte.

25Die Silberstücke für den Rückkauf werden gewogen nach dem Gewicht, das im Heiligtum gilt. Ein Silberstück wiegt zwölf Gramm.

26Das erstgeborene männliche Jungtier von allen Rindern, Schafen und Ziegen kann mir grundsätzlich nicht geweiht werden, weil es mir ohnehin gehört. 27Die erstgeborenen Männchen von unreinen Tieren stehen mir ebenfalls zu. Der ursprüngliche Besitzer kann ein solches Tier jedoch loskaufen, wenn er ein Fünftel des Schätzwertes zusätzlich bezahlt. Erwirbt er es nicht zurück, soll es zum festgesetzten Preis an einen anderen Käufer gehen.

28Hat jemand nun etwas von seinem Besitz unwiderruflich mir, dem Herrn, geweiht, ganz gleich ob Mensch, Tier oder Land, darf er nichts davon zurückerwerben oder an einen anderen verkaufen. Alles, was mir unwiderruflich geweiht wurde, ist besonders heilig. 29Wird mir ein Mensch übereignet, dann kann niemand ihn loskaufen. Er gehört allein mir und muss getötet werden!

30Ein Zehntel jeder Ernte an Getreide und Früchten ist als heilige Abgabe für mich, den Herrn, bestimmt. 31Will jemand den zehnten Teil seines Ertrags jedoch zurückkaufen, muss er zum festgesetzten Preis noch ein Fünftel dazugeben. 32Auch von den Rindern, Schafen und Ziegen gehört mir jedes zehnte Tier und gilt somit als heilig. Wenn die Tiere abgezählt werden, 33darf der Hirte sie nicht so vorbeiziehen lassen, dass nur die schwachen ausgewählt werden. Er darf auch kein gesundes gegen ein krankes austauschen. Sonst fallen beide Tiere unwiderruflich mir, dem Herrn, zu.« 34Diese Gebote hat der Herr den Israeliten am Berg Sinai durch Mose gegeben.